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Jobben | Arbeiten

Jobben | Arbeiten


Grundsätzlich haben internationale Studenten in Neuseeland die Auflage, Vollzeit zu studieren. Eine Arbeitserlaubnis ist zunächst nicht vorgesehen und wird nur in bestimmten Fällen erteilt.
Um neben dem Studium Jobben zu können, muss eins der folgenden Kriterien erfüllt werden:  
  • Man studiert für mindestens 2 Jahre in Neuseeland und möchte während des Semesters einer Gelegenheits- oder Teilzeitarbeit nachgehen. Diese Tätigkeit darf 20 Wochenstunden nicht überschreiten.
  • Man ist für mindestens 12 Monate an einer neuseeländischen Universität eingeschrieben und möchte in den Weihnachtsferien Vollzeit arbeiten.
  • Die Arbeit gehört zum Pflichtteil des gewählten Kursprogramms.
  • Man ist als Postgraduate Student in Neuseeland eingeschrieben (Postgraduate Diploma, Master, PhD).
Wenn bereits aus dem Offer Letter der Universität hervorgeht, dass die Studiendauer 12 Monate oder länger beträgt, wird eine Arbeitserlaubnis häufig bereits zusammen mit dem Visum ausgestellt.
Generell haben internationale Studenten die Möglichkeit, vor Ort eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Hierfür muss die sogenannte "Application for Variation of Conditions" (Formular NZIS 1020) ausgefüllt und eingereicht werden.

1 ความคิดเห็น:

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