Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS)
Wenn du während deines Auslandsaufenthaltes als ordentlicher Student im Inland Studienbeihilfe beziehst, hast du Anspruch auf eine Beihilfe für ein Auslandsstudium für maximal 20 Monate (Akademien maximal 12 Monate).
Umfang:
Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von den jeweiligen Lebenshaltungs- und Studienkosten im Gastland.
NEUSEELAND
Für Neuseeland gibt es einen Reisekostenzuschuss in Höhe von 1.129 €.
Die monatliche Auslandsbeihilfe für Studienbeihilfenbezieher beträgt 247 € bzw. 385 €.
Du kannst den Antrag auf Gewährung der Beihilfe für ein Auslandstudium bis spätestens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums stellen.
Weitere Informationen erhältst du hier.
Weitere Informationen erhältst du hier.
Sprachstipendium
Sprachstipendien werden zur Finanzierung eines Sprachkurses ausbezahlt, wenn dieser im Zusammenhang mit einem geförderten Auslandsstudium steht. Die Höhe des Sprachstipendiums beträgt 80% der Kosten des Sprachkurses, höchstens jedoch 363,36€.
Genauere Informationen über das Verfahren, Nachweise und Auszahlung findest du hier.
Stipendienstelle Österreich
Alle Informationen zur Studienbeihilfe für das Studium im Inland und Ausland erhältst du bei:
Stipendienstelle Wien
Gudrunstraße 179A/ Ecke Karmarschgasse
1100 Wien, 2. Stock
Montag - Freitag: 8-12 Uhr und 13-14 Uhr
Telefon: +43 1 60 173-0
Fax: +43 1 60 173-240
E-Mail: stip.wien[at]stbh.gv.at
Weitere Kontaktdetails für Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg findest du unter www.stipendium.at/stipendienstellen/.
Stipendienstelle Wien
Gudrunstraße 179A/ Ecke Karmarschgasse
1100 Wien, 2. Stock
Montag - Freitag: 8-12 Uhr und 13-14 Uhr
Telefon: +43 1 60 173-0
Fax: +43 1 60 173-240
E-Mail: stip.wien[at]stbh.gv.at
Weitere Kontaktdetails für Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg findest du unter www.stipendium.at/stipendienstellen/.
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