Umfang: Welche Zuschüsse beinhaltet Auslands-BAföG?
Das Auslands-BAföG für Australien übernimmt anteilig die Kosten der Auslandskrankenversicherung. Hinzu kommen ein Reisekostenzuschuss von 500 Euro pro Flugstrecke sowie ein Auslandszuschlag in Höhe von 60 Euro monatlich. Auch bei den Studiengebühren gibt es Unterstützung - der Staat übernimmt bis zu 4.600 Euro. Bei Inlands-BAföG-Empfänger gibt es meist den vollen Satz, während solche, die nur für das Auslands-BAföG in Frage kommen, einen reduzierten Betrag des Zuschusses für die Studiengebühren erhalten.
Studenten müssen lediglich die Hälfte des Zuschusses für Flug, Krankenversicherung und den monatlichen Auslandszuschlag im Rahmen eines Darlehens zurückzahlen. Der Zuschuss von bis zu 4.600 Euro zu den Studiengebühren ist rückzahlungsfrei!
Studenten müssen lediglich die Hälfte des Zuschusses für Flug, Krankenversicherung und den monatlichen Auslandszuschlag im Rahmen eines Darlehens zurückzahlen. Der Zuschuss von bis zu 4.600 Euro zu den Studiengebühren ist rückzahlungsfrei!
Antragsteller: Wer kann Ausland-BAföG bekommen?
Bei der Vergabe des Auslands-BAföGs spielt das Einkommen der Eltern sowie die Einkünfte und das Vermögen des Studenten eine Rolle. Förderungsberechtigt sind Studenten mit Wohnsitz in Deutschland, die mind. zwei Semester an einer deutschen Hochschule studiert haben und ihr Studium für maximal ein Jahr an einer ausländischen Hochschule fachnah (mind. drei Kurse) fortsetzen wollen. Wer Inlands-BAföG erhält, bezieht in der Regel auch den vollen Auslands-BAföG-Satz. Studenten, die im Inland nicht BAföG berechtigt sind, können durch die erhöhten Ausgaben im Auslandsstudium unter Umständen einen reduzierten BaföG-Satz erhalten. Eine Beratung und sogenannte "Grenzfallbesprechung" im örtlichen Bafög-Amt lohnt sich in jedem Fall.
Antragsfrist: Wann sollte man den Antrag stellen?
Obwohl die neuseeländischen Universitäten auch noch kurzfristig Bewerbungen entgegennehmen können, sollten BAföG-Empfänger sich - wenn möglich - sechs Monate vor Semesterbeginn für das Auslands-BAföG in Neuseeland bewerben. Nur so ist garantiert, dass das BAföG-Amt das beantragte Geld schnell zur Verfügung stellen kann.
Der Antrag kann zunächst nicht vollständig sein, da man im Laufe der Bewerbung Unterlagen von der neuseeländischen Universität bekommt, die man dem BAföG-Amt vorlegen bzw. nachreichen muss. Wichtig ist allerdings nicht Vollständigkeit beim Erstantrag, sondern der frühzeitige Eingang der ersten Unterlagen.
Der Antrag kann zunächst nicht vollständig sein, da man im Laufe der Bewerbung Unterlagen von der neuseeländischen Universität bekommt, die man dem BAföG-Amt vorlegen bzw. nachreichen muss. Wichtig ist allerdings nicht Vollständigkeit beim Erstantrag, sondern der frühzeitige Eingang der ersten Unterlagen.
Auszahlung: Wann bekommt man was ausgezahlt?
Studenten müssen die Studiengebühren und Reisekosten in der Regel vorstrecken. Das BAföG-Amt zahlt die gesamte Förderung dann ab Beginn des Auslandsaufenthalts in monatlichen Raten aus. Auf besonderen Antrag hin kann das BAföG-Amt die Studiengebühren und Reisekosten als Gesamtbetrag mit der ersten Zahlungsrate auszahlen. Dazu müssen die Zahlungsbelege (Studiengebühr und Flug) eingereicht werden.
Unterlagen: Wo stellt man den Antrag?
Anträge für Auslands-BAföG in Neuseeland erhältst du beim örtlichen BAföG-Amt oder Online beim zuständigen BAföG-Amt in Frankfurt/Oder.
Zur Vorab-Prüfung kann man den Antrag auch online an das Amt schicken. Nach Ausfüllen der Online-Formulare erhält man sofort Feedback über Vollständigkeit und Plausibilität. Allerdings muss aufgrund rechtlicher Bestimmung trotzdem der Papier-Antrag postalisch beim Amt eingehen.
Eingereicht wird der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung in Frankfurt/Oder
Die notwendigen Dokumente „Zulassungsbestätigung“ und „Immatrikulationsbescheiningung" bekommst du frühestens nach Annahme des Offer Letters bzw. Kurseinschreibung, in der Regel jedoch erst vor Ort von der neuseeländischen Universität ausgestellt.
Allgemeine Hinweise zum Antrag findest du hier.
Zur Vorab-Prüfung kann man den Antrag auch online an das Amt schicken. Nach Ausfüllen der Online-Formulare erhält man sofort Feedback über Vollständigkeit und Plausibilität. Allerdings muss aufgrund rechtlicher Bestimmung trotzdem der Papier-Antrag postalisch beim Amt eingehen.
Eingereicht wird der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung in Frankfurt/Oder
Die notwendigen Dokumente „Zulassungsbestätigung“ und „Immatrikulationsbescheiningung" bekommst du frühestens nach Annahme des Offer Letters bzw. Kurseinschreibung, in der Regel jedoch erst vor Ort von der neuseeländischen Universität ausgestellt.
Allgemeine Hinweise zum Antrag findest du hier.
Wo bekomme ich mehr Infos?
Weitere Informationen zu finanziellen Leistungen und der Förderung deines Auslandsaufenthaltes erhältst du beim Studentenwerk Frankfurt/Oder:
Studentenwerk Frankfurt/Oder
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt/Oder
Tel.: 0335 - 5650 922
Fax: 0335 - 5650 999
E-Mail: bafoeg[at]studentenwerk-frankfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-frankfurt.de
Studentenwerk Frankfurt/Oder
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt/Oder
Tel.: 0335 - 5650 922
Fax: 0335 - 5650 999
E-Mail: bafoeg[at]studentenwerk-frankfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-frankfurt.de
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